Grunderwerbskosten, Marktwert, Eigentumswohnung, Maklercourtage

In den üblichen Wertermittlungsverfahren (Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren) werden Grundstückstransaktionskosten in marktkonformer Höhe zumeist bereits indirekt mit den herangezogenen Vergleichsdaten berücksichtigt. Dieses Urteil ist von besonderem Interesse für Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige. FG Köln, Urt. vom 12.02.2014  -4 K 3081/13-  

Widerruf der Gestattung eines Leitungsrechtes

Ein Eigentümer, der die Inanspruchnahme seines Grundstücks durch einen Nachbarn (hier durch die unterirdisch verlegten Leitungen) jahrzehntelang gestattet hat, verliert hierdurch nicht das Recht, die Gestattung zu widerrufen und anschließend seine Ansprüche aus § 1004 BGB geltend zu machen. Dieses Urteil sollte ein Immobiliensachverständiger bzw. Immobiliengutachter bei der Erstellung von Immobiliengutachten unbedingt beachten.   BGH, Urt….

Pflichtverletzung – Haftung

Eine objektive Pflichtverletzung i.S. des § 280 Abs. 1 BGB liegt nicht vor, wenn im Gutachten nicht zu einer Frage Stellung genommen wird, die nicht Gegenstand des Auftrages ist. Dieses Urteil ist auch für Immobiliengutachter und Immobiliensachverständige von Interesse.   OLG Düsseldorf, Urt. vom 7.05.2013  -21 U 3/12-

Schädlingsbefall – Haftungsbeschränkung

Wird ein Immobiliensachverständiger bzw. ein Immobiliengutachter beauftragt, ein Verkehrswertgutachten zu einer zu verkaufenden Immobilie zu erstellen, ist er nicht verpflichtet, die Immobilie auf etwaige Baumängel, insbesondere versteckte und nicht sichtbare, zu überprüfen. Ferner kann der Immobiliengutachter seine Haftung gegenüber dem Käufer der Immobilie aufgrund des von ihm erteilten Hinweises im schriftlichen Gutachten, dass er das…

Drittschutz, Haftung

Der die Ermittlung des Verkehrswertes eines Hausgrundstücks betreffende Begutachtervertrag mit dem Eigentümer entfaltet eher keine Schutzwirkung zugunsten eines dritten Kaufinteressenten, wenn das Gutachten vertragsgemäß zur Information und Entscheidungsfindung des Eigentümers dient. Ein Dritter kann aus einem Begutachtungsvertrag Schutz nur im Umfang des dem Sachverständigen erteilten Auftrags genießen. Der einem Bewertungssachverständigen erteilte Auftrag erstreckt sich regelmäßig…

Befangenheit eines Gutachters

Ein Sachverständiger setzt sich der Besorgnis der Befangenheit aus, wenn er einer Partei nicht offenbart, daß er bestimmte Unterlagen für die Erfüllung seines Gutachterauftrages von der anderen Partei herangezogen und, wenn auch nur zur Überprüfung der Prämissen seines Hauptgutachtens, verwertet hat. Diesen Beschluß sollten insbesondere Gerichtsgutachter (Immobiliensachverständige, Immobiliengutachter) bei der Immobilienbewertung beachten.   OLG Stuttgart,…

SchuldRAnpG – Bauwerk, Entschädigung

Bei der Verkehrswertermittlung gemäß § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG kommt der vom Grundstückseigentümer beabsichtigten Nutzung des vom Nutzer errichteten Bauwerks nach Rückerhalt maßgebliche Bedeutung zu. Daher fehlt es regelmäßig an einer Verkehrswerterhöhung durch das Bauwerk, wenn der Grundstückseigentümer dessen Abriß und die Renaturierung des Grundstücks plant. Bei der Immobilienbewertung durch Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter ist dieses…

Auch arme Eigentümer müssen zahlen

Wohnungseigentümer können die Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, sofern diese zwingend erforderlich ist und sofort erfolgen muß. Dies gilt auch, wenn sich die anderen Eigentümer wegen finanzieller Schwierigkeiten diese Maßnahmen nicht leisten können. Dieses Urteil ist auch für Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter bei der Immobilienbewertung zu beachten. BGH  -V ZR 9/14

Ergänzendes Gutachten aufgrund von Einwendungen

Die Anforderungen eines ergänzenden Gutachtens z.B. bei einem Immobiliensachverständigen bzw. Immobiliengutachter zu Zwecken der Auseinandersetzung mit Einwendungen der Beteiligten begründet eine neue Angelegenheit im Sinne des § 7 Abs.2 Satz 2 JVEG. Die im Rahmen eines Ergänzungsgutachtens gefertigten Ablichtungen können daher gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 JVEG mit EUR 0,50 für die ersten 50…